IDO-Verfahren beim OLG Stuttgart: Auskunft „vertagt“
Wir hatten hier dazu berichtet, dass das OLG Stuttgart dem IDO-Verband aufgegeben hatte, umfassend Informationen zur internen Verbandsstruktur, zum Umgang mit Haushaltsmitteln sowie zur Abmahntätigkeit zu liefern.
Wenig überraschend hat der IDO-Verband eine Fristverlängerung beantragt, die das OLG Stuttgart gewährt hat. Die geforderten Informationen müssen nun bis spätestens 31.03.2021 beigebracht werden.
Sobald dazu ein Ergebnis vorliegt, werden wir in gewohnter Weise berichten.
Stuttgart, den 28.01.2021
Dr. Benjamin Stillner
Fachanwalt für Gewerbl. Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht