Tätigkeitsschwerpunkte

Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts geht es um die vielfältigen Beziehungen zwischen Kunden (Verbraucher/Geschäftskunden) zu Kreditinstituten (Banken, Sparkassen), sowohl im Darlehens- wie auch im Bereich der Geld- und Finanzanlagen. Um Ihre Belange kümmern sich die Rechtsanwälte Alfred Lechner, Ralf Eckhard und Markus Schneeberger.

Im Darlehens-/Kreditbereich geht es dabei vor allem um

  • Vertragsfragen, u.a. Widerruf bei Verbraucherdarlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung;
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen;
  • Stellung von Kreditsicherheiten und deren Freigabe, vor allem Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundschulden, Hypotheken und Bürgschaften (z.B. Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften).

Bei Fragen im Kapitalanlagebereich beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Beratungsfehler bei Geldanlagegeschäften;
  • mangelhafte Aufklärung bei Geldanlagen (z.B. Beteiligung an offenen oder geschlossenen Immobilien oder Investmentfonds);
  • Bei der Rückabwicklung von fehlgeschlagenen Geldanlagegeschäften.

Im Bereich des Zahlungsverkehrs sind wir für Sie tätig, wenn Überweisungen nicht auftragsgemäß ausgeführt werden, Kredit- oder EC-Kartenmissbrauch vorliegt, oder bei sog. Phishingfällen.

Im Bereich der Vertragsgestaltung geht es vor allem um die AGB-rechtliche Prüfung von einzelnen Regelungen in den AGB-Banken und AGB-Sparkassen (z.B. bei der Rückforderungen von unberechtigt erhobenen Bearbeitungsgebühren).

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