IT-Recht / Internetrecht
In unserer Kanzlei erhalten Sie nicht nur die Beratung im jeweiligen Kernrechtsgebiet (Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen); wir sagen Ihnen auch, wie Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten die Probleme in den Griff bekommen, die sich typischerweise (gerade erst) aus der Schnittstelle zum Internetrecht ergeben. Mit unserer Expertise aus vielen hundert Gerichtsverfahren bundesweit können Sie sich sicher sein, mit uns im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsdurchsetzung erfahrene Interessenvertreter an Ihrer Seite zu haben.
Im Internetrecht beraten Sie vorwiegend Herr Dr. Benjamin Stillner (seit 2012 Fachanwalt für IT-Recht) und Herr Christopher Herwig.
Haben Sie Beratungsbedarf, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@stuttgart-internetrecht.de.
Facetten des IT-Rechts
- Verträge zur Erstellung und Überlassung von Hardware und Software
- Vertragliche Absicherung von IT-Projekten (z.B. Service Provider Vertrag, Software as a Service (SaaS), Managed Service Provider Verträge (MSP), Auftragsdatenverarbeitung (ADV), Software-Escrow, Outsourcing)
- Providerverträge
- Domainrecht und Domainstreitigkeiten
- Haftung für Plattforminhalte (z.B. Foreninhalte, Urheberrechtsverletzungen)
- E-Commerce (Webshop-Gestaltung; Recht im elektronischen Geschäftsverkehr; rechtssichere (E-Mail-) Werbung, Abofallen)
- IT-Compliance
- Persönlichkeitsrecht und Recht des Datenschutzes (z.B. BDSG, EU-Datenschutz-Grundverordnung, IT-Sicherheitsgesetz
- Telekommunikationsrecht (z.B. unzulässige Anschlusssperrung, Abofallen)
IT-Urheberrecht (z.B. P2P-Verstöße über Filesharing-Börsen, Schutz des Quellcodes, Raubkopien, Providerhaftung) - Spezifisches Prozessrecht und Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Einstweilige Verfügung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Rechtsmissbrauch, selbständiges Beweisverfahren)