Markenrecht / Kennzeichenrecht
Der Schutz der Marke beginnt mit deren Anmeldung im Markenregister. Hierfür überprüfen wir – ggf. in Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten –, ob etwaige gesetzliche Schutzhindernisse und prioritätsältere Rechte Dritter entgegenstehen und sorgen für eine dauerhafte Schutzüberwachung.
Im Vordergrund des Markenschutzes steht aber nicht nur die Anmeldung einer Marke, sondern vor allem deren Verteidigung, wenn Mitbewerber sich an den guten Ruf Ihrer Marke anhängen und damit eine Verwässerung droht. Zu diesem Zweck gibt das Gesetz dem Markeninhaber zahlreiche Instrumente an die Hand, die wir für Sie effektiv einsetzen. Zu nennen sind dabei einstweilige Verfügungen, Unterlassungs- und Schadenersatzklagen sowie Zollbeschlagnahmen.
Bei Kennzeichenverstößen im Internet darf sich der Markeninhaber grundsätzlich denjenigen Gerichtsstand aussuchen, von dem er sich den größten Erfolg verspricht. Wir verfügen in Kennzeichenrechtsstreitigkeiten über eine jahrzehntelange Erfahrung, die uns eine fundierte Einschätzung ermöglicht, bei welchem Gericht wir Ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Entsprechendes gilt, wenn Sie selbst abgemahnt wurden und eine effektive Verteidigungsstrategie benötigen – sei es in Form einer negativen Feststellungsklage, sei es im Wege einer Gegenabmahnung.
Im Kennzeichenrecht beraten Sie vorwiegend Dr. Benjamin Stillner, Walter Stillner und Christopher Herwig.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie sich gegen einen Mitbewerber zur Wehr setzen? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@stuttgart-abmahnung.de.
Facetten des Kennzeichenrechts
- Schutz von Kennzeichen (Marke, Unionsmarke, IR-Marke, Kollektivmarke, geographische Herkunftsangabe, geschäftliche Bezeichnung, Firma, Werktitel, Unternehmenskennzeichen, Internet-Domain, VEU Eventmarken)
- Markenanmeldung und Eintragung (DPMA, EUIPO, absolute und relative Schutzhindernisse; Freihaltebedürfnis, Priorität, Unterscheidungskraft)
- Markenlizenz (Ausgestaltung von Verträgen zur Lizenzerteilung)
- Rechtsbegründende und rechtserhaltende Benutzung (Benutzungszwang, Benutzungsschonfrist, Verkehrsgeltung)
- Geltendmachung und Abwehr kennzeichenrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadenersatz)
- Verwechslungsgefahr und Verwechslungsschutz (Imagetransfer, Rufausbeutung und -beeinträchtigung, Verunglimpfung, Markenparodie, Metatags, Google-Adwords und -Keywords, Parallelimport
- Verfahrensstrategien (Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Einstweilige Verfügung, Grenzbeschlagnahme, Abschlusserklärung, Schutzschrift, Unterlassungsklage, negative Feststellungsklage, Löschungsantrag und Löschungsklage, Verfalleinrede, Rechtsmissbrauch)